Gottesdienst zur Eheschließung

Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.

Die nähere Gestaltung des Gottesdienstes fällt in den einzelnen Kirchgemeinden unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, sollten Sie mit uns das Gespräch suchen. Möglich ist dies während der Sprechzeiten im Pfarramt.

Ein Gottesdienst mit Segnung kann für konfessionslose Paare eine Alternative sein.

Ich habe mich für die Liebe entschieden. Hass ist mir einen zu schwere Bürde.

– martin luther king –

Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung (GDzE) und Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft* werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde/dem Kirchspiel angemeldet, welcher/welchem man hauptwohnsitzmäßig angehört. Es ist ein Anmeldeformular zur Trauung/zum GDzE/zur Segnung (Aufgebotsprotokoll) auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zum Paares
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an den Pfarrer/die Pfarrerin der Gemeinde, in welcher die Trauung/der GDzE stattfinden soll, um den Termin der Trauung/des GDzE abzustimmen.
Auch wenn die Trauung/der GDzE/die Segnung in einer Kirchgemeinde außerhalb unserer Gemeinde stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale).